Was ist denn das für eine Botschaft? Hinsichtlich der Entschädigung bei Urlaubsverkürzung aufgrund von Streiks empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW: „Zwar dürfte sich das bisherige Richterrecht künftig an das neue EU-Recht zu Gunsten der Reisenden anpassen, auf einen Rechtsstreit sollte man sich wegen des hohen Kostenrisikos aber nicht einlassen.“ Nicht, dass der dumme Wutbürger noch auf dumme Gedanken kommt. Es kann ja schließlich niemand etwas dafür. „Höhere Gewalt“ nennen es Flughäfen, wenn Arbeitnehmer sich dagegen wehren, dass sie wie Aushilfsstudenten bezahlt werden…